Fahrtkostenzuschüsse

Wenn du in Esperanto-Sachen unterwegs bist, kannst du unter Umständen einen Teil der Fahrtkosten (sonstige Kosten siehe unten) von der DEJ zurückbekommen. Durch Aktivität für den Verein sollen dir möglichst keine gesonderten Kosten entstehen. Vor allem dank der Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Mitglieder für einige Treffen Fahrtkostenunterstützung erhalten, die in der Regel den Jahresbeitrag deutlich übersteigt.

Internationale Treffen

Subventionen ermöglichen unserem Verein, die Fahrtkosten seiner Mitglieder zu internationalen Treffen in gewissen Grenzen zu übernehmen. Dafür solltest du dich während des Treffens vor Ort in die Subventionsliste, das sogenannte "Formblatt L", eintragen, das einer der deutschen Teilnehmerinnen für die DEJ mitbringt. Dieses wird dann an unseren Subventionsbeauftragten weitergegeben.

Nach dem Treffen sind innerhalb von 4 Wochen die Fahrtkosten, etwa durch das Einsenden der Fahrkarten, nachzuweisen. Vewende bitte das dafür vorgesehene Formular und schicke es inklusive der zugehörigen Fahrkarten oder Belege per Post an unseren Schatzmeister. Alternativ kannst du das ausgefüllte Formular (inkl. Scan oder Foto der Fahrkarten/Belege) auch per E-Mail an gej.kaskoesperanto.de schicken.

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an unseren Schatzmeister unter gej.kaskoesperanto.de

Geförderte Treffen 2022

Treffen Ort/Datum Information
IJF 13.04.-19.04. in Piani di Luzza, Italien Fahrtkosten können erstattet werden!
SES (im Sommer) in Tschechien Fahrtkosten können erstattet werden!
UK 06.08.-13.08. in Montréal, Kanada Fahrtkosten können erstattet werden!
IJK 20.08.-27.08. in Westelbeers, Niederlande Fahrtkosten können erstattet werden!



Vereinsarbeit

Wer im Auftrag der DEJ unterwegs ist, kann ebenfalls Fahrtkostenzuschüsse erhalten. Dafür gibt es die Regelung zu Fahrtkostenzuschüssen für Dienstreisen.

Was genau eine Dienstreise im Sinne dieser Regelung ist, legt der Vorstand individuell fest - im Zweifelsfalle kannst du nachfragen.

Einige häufige Fälle wurden bereits festgelegt:

  1. Reisen zu Vorstandssitzungen sind für Vorstandsmitglieder und für vom Vorstand dazu eingeladene Personen Dienstreisen.
  2. Reisen zur Vorbereitung eines JES sind für die dazu beauftragten Teilnehmer*innen Dienstreisen.
  3. Der Vorstand kann festlegen, dass eine Anreise eines Lehrenden zu einem durch die Esperantojugend vermittelten Esperanto-Kurs eine Dienstreise ist.

Einen Antrag für weitere Ausgaben (Sitzungsverpflegung oder Ähnliches) kannst du nach Rücksprache mit dem Kassenwart Hier stellen.